VG Ansbach, Urteil vom 02.06.2017, Az. AN 9 K 16.00469

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Gegenstand

Konkrete Verkehrsgefährdung durch Werbeanlage


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 9 K 16.00469

02.06.2017

VG Ansbach

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 02.06.2017, Az. AN 9 K 16.00469 (REWIS RS 2017, 9928)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 9928

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