Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.09.2013, Az. V ZR 52/12

V. Zivilsenat | REWIS RS 2013, 2360

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Berichtigter Leitsatz

Nachschlagewerk:
ja
[X.]Z:
nein
[X.]R:
ja
BGB § 147 Abs. 2, § 308 Nr. 1
a)
Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§
147 Abs.
2 BGB; Fortführung von [X.], Urteil vom 11.
Juni 2010

V
ZR
85/09, NJW
2010, 2873).
b)
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den [X.] eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit §
308 Nr.
1 BGB unvereinbar.

BGB § 291

Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhen-de Zug um ZugVerurteilung hindert nicht die Zuerkennung von [X.].
[X.], Urteil vom 27. September
2013 -
V [X.] -
OLG Nürnberg

LG [X.]

Meta

V ZR 52/12

27.09.2013

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.09.2013, Az. V ZR 52/12 (REWIS RS 2013, 2360)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 2360

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V ZR 52/12

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