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PDF anzeigenBerichtigter Leitsatz
Nachschlagewerk:
ja
[X.]Z:
nein
[X.]R:
ja
BGB § 147 Abs. 2, § 308 Nr. 1
a)
Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§
147 Abs.
2 BGB; Fortführung von [X.], Urteil vom 11.
Juni 2010
V
ZR
85/09, NJW
2010, 2873).
b)
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den [X.] eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit §
308 Nr.
1 BGB unvereinbar.
BGB § 291
Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhen-de Zug um ZugVerurteilung hindert nicht die Zuerkennung von [X.].
[X.], Urteil vom 27. September
2013 -
V [X.] -
OLG Nürnberg
LG [X.]
Meta
27.09.2013
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.09.2013, Az. V ZR 52/12 (REWIS RS 2013, 2360)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 2360
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Vorformulierter Bauträgervertrag: Inhaltskontrolle für eine Bindungsfristregelung zulasten des Erwerbers einer Eigentumswohnung
V ZR 208/14 (Bundesgerichtshof)
V ZR 289/13 (Bundesgerichtshof)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages: Wirksamkeit einer dreimonatigen Bindung an ein Angebot bei beschränktem Lösungsrecht des …