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Pflicht des Maklers zur Angabe der wesentlichen Informationen aus dem Energieausweis in Immobilienanzeige
Meta
05.04.2017
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG Bamberg, Urteil vom 05.04.2017, Az. 3 U 102/16 (REWIS RS 2017, 12833)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 12833
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 HK O 2534/16 (LG Traunstein)
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen einen Immobilienmakler wegen Vorenthaltens von energiebezogenen Informationen im Rahmen einer Immobilienanzeige
1 HK O 3385/15 (LG Traunstein)
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Erfolgreiche Unterlassungsklage wegen vorenthaltener Informationen zum Gesamtenergieverbrauch einer von einem Makler angebotenen Immobilie
I ZR 229/16 (Bundesgerichtshof)
Wettbewerbsverstoß eines Immobilienmaklers: Pflicht zu Angaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen für Miet- und/oder Kaufobjekte
Pflichtangaben eines Maklers zum Energieverbrauch bei Angebot eines Wohnhauses