BayObLG, Entscheidung vom 22.02.2024, Az. 102 AR 247/23 e

2. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 567

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Gegenstand

Antragsgegner, Gesetzlicher Ausgleichsanspruch, Haftpflichtversicherer, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gebäudeversicherer, Verhalten des Versicherungsnehmers, Regressverzicht, Zuständigkeitsbestimmung, Streitgenossenschaft, Unerlaubte Handlung, Versicherungsvertrag, Klageantrag, Gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand, Gemeinsamer Gerichtsstand, Deliktischer Gerichtsstand, Allgemeiner Gerichtsstand, Beschlüsse, Bestimmung des zuständigen Gerichts, Rechtshängigkeit, Prozeßbevollmächtigter


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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102 AR 247/23 e

22.02.2024

BayObLG 2. Zivilsenat

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 22.02.2024, Az. 102 AR 247/23 e (REWIS RS 2024, 567)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 567

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