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Irreführung bei Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel mit Erfolgsversprechen
Meta
04.05.2017
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 04.05.2017, Az. 29 U 335/17 (REWIS RS 2017, 11479)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 11479
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Irreführende Werbeangaben für homöopathisches Arzneimittel gegen Kopfschmerzen
Irreführende Werbung mit Erfolgsversprechen für Arzneimittel
17 HK O 13537/16 (LG München I)
Irreführung bei Werbung für homöopathisches Arzneimittel
Werbung für Arzneimittel mit der Aussage "enthält einen aktiven Arzneistoff"
33 O 111/20 (Landgericht Köln)
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