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Mitgliedschaft in der DPIK begründet keine drohende Verfolgung bei der Rückkehr in den Iran
Meta
02.05.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 02.05.2016, Az. B 3 K 15.30486 (REWIS RS 2016, 11953)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 11953
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten im Iran
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für iranische Kurdin
Keine Verfolgungsgefahr bei einer Rückkehr in den Iran wegen untergeordneter exilpolitischer Betätigung für kurdische Organisation
2 K 4517/18.A (Verwaltungsgericht Minden)
10 K 2844/20.A (Verwaltungsgericht Aachen)