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Asyl - Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung, keine Tatsachen- oder Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
Meta
06.06.2018
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 06.06.2018, Az. 8 ZB 18.31246 (REWIS RS 2018, 8172)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 8172
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Zulassung der Berufung (Äthiopien)
Anforderungen an die Zulassung der Berufung im Asylprozess
Darlegung der grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage
Abschiebungsverbot wegen schlechter humanitärer Verhältnisse nur im Ausnahmefall
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einer äthiopischen Asylbewerberin
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