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Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine extreme Gefahrenlage
Meta
18.06.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 18.06.2018, Az. Au 5 K 17.31949 (REWIS RS 2018, 7666)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 7666
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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