OLG München, Urteil vom 18.01.2024, Az. 36 U 5951/22

36. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 608

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Abschalteinrichtung, Kraftfahrt-Bundesamt, Maßgeblicher Zeitpunkt, Typgenehmigung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verbotsirrtum, Nutzungsentschädigung, Darlegungs- und Beweislast, Übereinstimmungsbescheinigung, Tatsachenvortrag, Rechtsmißbrauch, Greifbare Anhaltspunkte, Sekundäre Darlegungslast, Streitwertfestsetzung, Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, Zug-um-Zug, Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, Fahrzeuge, Genehmigungsbehörde, Differenzschaden


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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36 U 5951/22

18.01.2024

OLG München 36. Zivilsenat

Urteil

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Urteil vom 18.01.2024, Az. 36 U 5951/22 (REWIS RS 2024, 608)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 608

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15 U 2407/16

III ZR 267/20

VI ZR 128/20

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