VG München, Gerichtsbeschluss vom 13.12.2021, Az. M 4 K 20.31327

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Gegenstand

Asylrecht, Herkunftsland Irak, nachgeborenes Kind kurdischer Eltern yezidischer Glaubenszugehörigkeit, Eltern aus der Provinz, Ninive, Distrikt Tel Kef, Fristversäumnis bei Einreichung der Klage bei anderem Gericht wegen versehentlich fehlerhafter Telefaxnummer, Keine Wiedereinsetzung in den vorigen bei fehlenden Ausführungen hinsichtlich des Wegfalls des Hindernisses, Asylverfahren der Eltern noch nicht bestandskräftig abgeschlossen, Keine Gruppenverfolgung von Yeziden in der Provinz Ninive


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

M 4 K 20.31327

13.12.2021

VG München

Gerichtsbeschluss

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG München, Gerichtsbeschluss vom 13.12.2021, Az. M 4 K 20.31327 (REWIS RS 2021, 390)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 390

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1 C 45/18

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