Aktenzeichen M 4 K 20.31327

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RCNUTDJ3M5HVSPPLHM

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VG München: Gerichtsbeschluss vom 13.12.2021

Asylrecht, Herkunftsland Irak, nachgeborenes Kind kurdischer Eltern yezidischer Glaubenszugehörigkeit, Eltern aus der Provinz, Ninive, Distrikt Tel Kef, Fristversäumnis bei Einreichung der Klage bei anderem Gericht wegen versehentlich fehlerhafter Telefaxnummer, Keine Wiedereinsetzung in den vorigen bei fehlenden Ausführungen hinsichtlich des Wegfalls des Hindernisses, Asylverfahren der Eltern noch nicht bestandskräftig abgeschlossen, Keine Gruppenverfolgung von Yeziden in der Provinz Ninive

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