Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.09.2001, Az. 3 StR 322/01

3. Strafsenat | REWIS RS 2001, 1272

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/01vom19. September 2001in der [X.] versuchten [X.] des [X.] hat auf Antrag des [X.] nach Anhörung des Beschwerdeführers am 19. September 2001 einstimmig be-schlossen:Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 3. November 2000 wird als unbegründet verworfen,da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349Abs. 2 StPO).Ergänzend bemerkt der Senat:Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende, vorsätz-liche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tatein-heit (BGHSt 44, 196 unter Aufgabe der entgegenstehenden [X.], 122; 21, 265; 22, 248). Durch die Nichtan-wendung von § 224 Nr. 2, 3 und 5 StGB ist der Angeklagte indes nichtbeschwert.Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die [X.] im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Ausla-gen zu tragen.[X.] Pfister Becker Sost-Scheible

Meta

3 StR 322/01

19.09.2001

Bundesgerichtshof 3. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.09.2001, Az. 3 StR 322/01 (REWIS RS 2001, 1272)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2001, 1272

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.