Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 21. Juni 2022 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in dieser Sache in der Tschechischen Republik erlittene Auslieferungshaft im Maßstab von 1:1 angerechnet wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Cirener |
|
Gericke |
|
Mosbacher |
|
Resch |
|
Werner |
|
Meta
01.03.2023
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Dresden, 21. Juni 2022, Az: 7 KLs 609 Js 37825/21
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.03.2023, Az. 5 StR 5/23 (REWIS RS 2023, 1026)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 1026
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 StR 250/18 (Bundesgerichtshof)
Verletzung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten bei einer Urkundenverlesung
4 StR 97/18 (Bundesgerichtshof)
Beweiswert übereinstimmender Allelen für Feststellung der Täterschaft des Angeklagten
5 StR 344/21 (Bundesgerichtshof)
1 StR 43/21 (Bundesgerichtshof)
Verständigung im Strafverfahren: Vorliegen eines Verständigungsvorschlags; Pflicht zur Belehrung des Angeklagten bei verständigungsbezogener Erörterung
5 StR 603/19 (Bundesgerichtshof)
Kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafen: Anforderungen an die Begründung
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.