Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 21. Juni 2022 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in dieser Sache in der [X.] erlittene Auslieferungshaft im Maßstab von 1:1 angerechnet wird (vgl. Antragsschrift des [X.]); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Cirener |
|
Gericke |
|
Mosbacher |
|
[X.] |
|
Werner |
|
Meta
01.03.2023
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Dresden, 21. Juni 2022, Az: 7 KLs 609 Js 37825/21
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.03.2023, Az. 5 StR 5/23 (REWIS RS 2023, 1026)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 1026
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 StR 250/18 (Bundesgerichtshof)
Verletzung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten bei einer Urkundenverlesung
4 StR 97/18 (Bundesgerichtshof)
Beweiswert übereinstimmender Allelen für Feststellung der Täterschaft des Angeklagten
5 StR 344/21 (Bundesgerichtshof)
1 StR 43/21 (Bundesgerichtshof)
Verständigung im Strafverfahren: Vorliegen eines Verständigungsvorschlags; Pflicht zur Belehrung des Angeklagten bei verständigungsbezogener Erörterung
5 StR 603/19 (Bundesgerichtshof)
Kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafen: Anforderungen an die Begründung
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.