Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XI ZR 314/12
vom
15. Oktober 2013
in dem Rechtsstreit
Der XI. Zivilsenat des [X.] hat am 15. Oktober 2013 durch [X.] [X.], [X.], Dr.
Ellenberger, [X.] und die Richterin Dr.
Menges
beschlossen:
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 19. Zivilsenats des [X.] vom 26. Juni 2012 wird auf ihre Kosten verworfen, weil der Wert der von der Beklagten mit
einer Revision geltend zu machenden Beschwer zwanzigtausend Euro nicht übersteigt (§ 26 Nr.
8 EGZPO, §§ 544,
97 Abs.
1 ZPO).
Landgerichts vom 26. Juli 2012). Zusätzlich sind Zinsen in Höhe von 1.die nicht mehr Gegenstand des Beschwerdeverfahrens geworden sind. be-schluss vom 29. September 2009
XI
ZR 498/07, juris). Der Antrag auf Freistellung von einem Darlehen erhöht den Wert nicht, da dieses gemäß Schriftsatz des [X.] vom 11. September 2013 vollständig getilgt ist.
Streitwert:
bis 13.000
[X.]
Joeres
Ellenberger
[X.]
Menges
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 13.02.2012 -
28 O 25382/10 -
OLG [X.], Beschluss vom 26.06.2012 -
19 U 1048/12 -
Meta
15.10.2013
Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.10.2013, Az. XI ZR 314/12 (REWIS RS 2013, 1988)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 1988
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
V ZR 249/12 (Bundesgerichtshof)
III ZR 296/16 (Bundesgerichtshof)
XI ZR 42/12 (Bundesgerichtshof)
Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung
XI ZR 57/12 (Bundesgerichtshof)
III ZR 228/14 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.