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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zulassung der Rechtsbeschwerde; Begriff der zentral verwalteten IT-Verfahren in § 50 Abs. 3 SGB 2
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.
Die Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob der Begriff der zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik im Sinne von § 50 Abs. 3 SGB II nicht nur entsprechende Software, sondern auch Hardware erfasst.
Meta
5 PB 30/15, 5 PB 30/15 (5 P 2/16)
04.04.2016
Bundesverwaltungsgericht 5. Senat
Beschluss
Sachgebiet: P
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 1. September 2015, Az: 20 A 1265/14.PVB, Beschluss
§ 50 Abs 3 SGB 2, § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 92 Abs 1 S 2 ArbGG
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.04.2016, Az. 5 PB 30/15, 5 PB 30/15 (5 P 2/16) (REWIS RS 2016, 13681)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 13681
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 P 2/16 (Bundesverwaltungsgericht)
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5 PB 19/18 (Bundesverwaltungsgericht)
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5 PB 15/14 (Bundesverwaltungsgericht)
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Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung
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(Trägerübergreifendes Persönliches Budget - Teil-Leistung - Verwaltungsakt - Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe - budgetfähige …
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