VG Augsburg, Entscheidung vom 28.12.2016, Az. Au 5 S 16.33030

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Gegenstand

Ermittlung notwendiger Tatsachen für einen Zweitantrag


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

Au 5 S 16.33030

28.12.2016

VG Augsburg

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 28.12.2016, Az. Au 5 S 16.33030 (REWIS RS 2016, 74)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 74

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2 BvR 1516/93

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