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Keine Zuerkennung subsidiären Schutzes wegen Lage in Afghanistan
Meta
04.08.2017
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 04.08.2017, Az. 13a ZB 17.30791 (REWIS RS 2017, 6895)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 6895
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Sicherheitslage in Afghanistan
Kein Abschiebungsverbot nach Afghanistan
Abschiebung nach Afghanistan
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Weiterhin keine extreme Gefahrenlage in Afghanistan für alleinstehende männliche Staatsangehörige
Keine Referenz gefunden.
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