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Pflicht zur Überprüfung systemischer Mängel in den Niederlanden durch deutsche Richter
Meta
31.08.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 31.08.2015, Az. W 3 K 15.50005 (REWIS RS 2015, 6047)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 6047
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Asylverfahren, Dublin-III, Mitgliedstaat, GR-Charta
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Italien
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren und den Aufnahmebedingungen in Italien
Rücküberstellung nach Ungarn rechtmäßig
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien