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Abschiebungsanordnung nach Bulgarien im Rahmen des Dublin-Verfahrens rechtmäßig
Meta
18.07.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 18.07.2016, Az. M 12 S 16.50475 (REWIS RS 2016, 8016)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 8016
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Abschiebungsanordnung nach Bulgarien
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Bulgarien
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/ oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Bulgarien
In Bulgarien bestehen derzeit keine systemischen Mängel im Asylverfahren
Keine unmenschliche Behandlung in Bulgarien
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