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Erfolglose Klage gegen die Untersagung der Nutzung von Kellerräumen zu Zwecken der Prostitution in einem Gewerbegebiet
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Erfolglose Klage gegen die Untersagung der Nutzung von Kellerräumen zu Zwecken der Prostitution in einem Gewerbegebiet
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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15.03.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 15.03.2018, Az. Au 5 K 17.1580 (REWIS RS 2018, 12213)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 12213
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Bauaufsichtsrechtliche Untersagung der Nutzung einer Betriebsleiterwohnung in einem Gewerbegebiet zu Prostitutionszwecken
Unzulässige Nutzungsänderung eines Wohn- und Bürogebäudes in einen bordellartigen Betrieb
Bordellartiger Betrieb in einem Mischgebiet bzw. allgemeinen Wohngebiet; formelle Illegalität; materielle Baurechtswidrigkeit
Nutzungsuntersagung gegen Bordell wegen formeller Rechtswidrigkeit
Untersagung einer wohnähnlichen Nutzung
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