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Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine extreme Gefahrenlage
Meta
31.05.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 31.05.2017, Az. M 17 K 17.31387 (REWIS RS 2017, 10132)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 10132
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