VGH München, Entscheidung vom 05.04.2022, Az. 19 C 22.457

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Gegenstand

Untätigkeitsbeschwerde, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristsetzung nach § 82 Abs. 2 Satz 2 VwGO


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

19 C 22.457

05.04.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 05.04.2022, Az. 19 C 22.457 (REWIS RS 2022, 332)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 332

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