Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.11.2013, Az. III ZR 132/13

III. Zivilsenat | REWIS RS 2013, 786

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
III ZR 132/13

vom

27. November 2013

in dem Rechtsstreit

-

2

-

Der III.
Zivilsenat des [X.] hat am
27. November 2013
durch den Vizepräsidenten
Schlick
und
die Richter Dr. [X.], [X.], [X.] und Reiter

beschlossen:

Die Beschwerde des
Klägers
gegen die Nichtzulassung der Revi-sion in dem Beschluss des [X.] -
23.
Zi-vilsenat
-
vom
19. März 2013
-
7
[X.]
-
wird zurückgewie-sen.

Der
Kläger
hat
die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Streitwert: 49.766,55

Gründe:

Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs.
2 Satz
1 Nr. 1 ZPO) noch ist eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fort-bildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung er-forderlich (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).

Die vom Kläger
erhobene Rüge, das Berufungsgericht habe im [X.] mit der von ihm verneinten Pflichtverletzung der Beklagten entschei-dungserhebliches Vorbringen übergangen, ist jedenfalls nicht entscheidungser-heblich, da eine etwaige Schadensersatzforderung verjährt ist. Die insoweit von 1
2
-

3

-

der Beschwerde auch in den Parallelverfahren
aufgeworfene Frage, ob Ansprü-che aus einem Vertragsverhältnis, aufgrund dessen ein Steuerberater als Mit-telverwendungskontrolleur tätig wird, der Verjährung nach § 68 StBerG a.F. un-terliegen, ist bereits zum Nachteil des Klägers
geklärt. In seinem Urteil vom 11.
Oktober 2001 ([X.], [X.], 2264) hat der Senat ausgeführt, Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater aus einem [X.] verjährten gemäß § 68 StBerG (a.F.) innerhalb von drei Jahren. Der [X.] übt eine treuhänderische Tätigkeit (§
57 Abs. 3 Nr.
3 StBerG) aus ([X.], Beschluss vom 3. Oktober 1985 -
V
B 88/84, juris Rn. 23). Auch in dem vom Senat seinerzeit entschiedenen Fall oblag es dem Steuerbe-rater, die Freigabe von Kapital zu kontrollieren und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erklären (siehe aaO S. 2262).

Die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des [X.] vom 3. Oktober 1985 (aaO) stellt nicht in Frage, dass [X.] gegen Steuerberater wegen Verletzung von Pflichten aus einem Mittel-verwendungskontrollvertrag nach § 68 StBerG a.F. verjähren. Dass die [X.] -
unter dem Blickwinkel des Umsatzsteuerrechts
-
keine steuerberatende Tätigkeit im Sinne des § 33 StBerG darstellt, bedeutet nicht, dass sie aus dem Anwendungsbereich des § 68 StBerG a.F. herausfällt. Dieser Bestimmung unterliegen, wie sich bereits aus ihrem Wortlaut ergibt, nicht
nur Schadensersatzansprüche wegen steuerberatender Tätigkeiten nach § 33 StBerG, sondern auch solche aus sämtlichen anderen vom [X.] gedeckten Verträgen ([X.]/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4.
Aufl., Rn. 858, 860; Kuhls in Kuhls/Meurers/Maxl/[X.]/[X.]/Willerscheid, Steuerberatungsgesetz, 2. Aufl., § 68 Rn. 2), zu denen auch diejenigen
gehö-ren, die eine
der treuhänderischen Tätigkeit zuzuordnende Mittelverwendungs-kontrolle zum Gegenstand haben.
3
-

4

-

Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 1, 2.
Halbsatz ZPO abgesehen.

Schlick
[X.]
[X.]

[X.]
Reiter

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 26.09.2012 -
13 O 6077/11 Rae -

OLG München, Entscheidung vom 19.03.2013 -
23 [X.] -

4

Meta

III ZR 132/13

27.11.2013

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.11.2013, Az. III ZR 132/13 (REWIS RS 2013, 786)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 786

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

III ZR 132/13 (Bundesgerichtshof)

Steuerberaterhaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen Verletzung von Pflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag


III ZR 164/13 (Bundesgerichtshof)


III ZR 354/13 (Bundesgerichtshof)


III ZR 363/13 (Bundesgerichtshof)


III ZR 165/13 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

III ZR 132/13

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.