VGH München, Entscheidung vom 10.08.2021, Az. 8 CE 21.1989

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Gegenstand

Beschwerdeverfahren, einstweilige Anordnung, öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Recht auf Anliefermöglichkeit für einen Gewerbebetrieb, Umfang der Feststellungswirkung der Baugenehmigung, Begriff der Erschließung, Anliegergebrauch, Begriffe der Zufahrt und des Zugangs


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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8 CE 21.1989

10.08.2021

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: CE

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 10.08.2021, Az. 8 CE 21.1989 (REWIS RS 2021, 3392)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 3392

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