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Obdachlosenunterbringung
Meta
28.01.2019
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 28.01.2019, Az. M 22 E 18.3506 (REWIS RS 2019, 10968)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 10968
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
M 22 E 18.3506 (Verwaltungsgericht München)
Obdachlosenunterbringung - Pflicht zur Aufbewahrung zurückgelassener Gegenstände nach Räumung
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung/ Anspruch auf Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft
Kein Anspruch einer Obdach suchenden Person auf eine bestimmte Unterkunft
Anspruch auf Unterbringung eines Obdachlosen in einem Einzelzimmer
Keine Referenz gefunden.
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