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Obdachlosenunterbringung - Pflicht zur Aufbewahrung zurückgelassener Gegenstände nach Räumung
Meta
07.09.2016
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 07.09.2016, Az. M 22 E 16.1415 (REWIS RS 2016, 5802)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 5802
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