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Die gesteigerte Sorgfaltspflicht eines Einfahrenden führt dazu, dass bei einem Unfall idR von einer Alleinhaftung des Einfahrenden auszugehen ist
Meta
18.05.2018
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 18.05.2018, Az. 10 U 3516/17 (REWIS RS 2018, 8841)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 8841
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Schadensersatz, Verkehrsunfall, Betriebsgefahr, Mitverschulden, Vermeidbarkeitsbeitrag, Rechtsfahrgebot, Vorfahrt
11 O 304/20 (Landgericht Münster)
I-1 U 98/07 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
7 U 5/18 (Oberlandesgericht Hamm)