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PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VI ZR 391/14
vom
21. Oktober 2015
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der VI. Zivilsenat des [X.] hat am 21. Oktober 2015 durch den Vorsitzenden [X.], [X.] und [X.] und die Richterinnen von
Pentz und Dr.
Oehler
beschlossen:
Der Beschluss vom 15. September 2015 wird dahingehend berichtigt, dass es in Absatz 1 der Entscheidungsformel "das Urteil" statt " der Beschluss" heißen muss.
Galke
[X.]
[X.]
von
Pentz
Oehler
Meta
21.10.2015
Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.10.2015, Az. VI ZR 391/14 (REWIS RS 2015, 3636)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 3636
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