OLG München, Entscheidung vom 09.03.2020, Az. 2 Ws 250/20 H

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Gegenstand

Kein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei einem über drei Monate hinausgeschobenen Beginn der Hauptverhandlung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

2 Ws 250/20 H

09.03.2020

OLG München

Entscheidung

Sachgebiet: Ws

Zitier­vorschlag: OLG München, Entscheidung vom 09.03.2020, Az. 2 Ws 250/20 H (REWIS RS 2020, 10620)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 10620

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