Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.10.2022, Az. 6 StR 310/22

6. Strafsenat | REWIS RS 2022, 9742

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des [X.] vom 9. Februar 2022 im Ausspruch über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins aus dem Strafbefehl des [X.] vom 7. Oktober 2021 aufgehoben; dieser entfällt.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

1

Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins bedarf es nicht, weil diese Rechtsfolgen unmittelbar mit dem Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls am 4. Januar 2022 wirksam wurden und sich deshalb erledigt haben (vgl. [X.], Urteil vom 11. Dezember 2003 – 4 [X.], [X.], 247, 248; [X.], [X.], 656, 661 mwN).

[X.]     

  

Feilcke     

  

Tiemann

  

Fritsche     

  

von [X.]     

  

Meta

6 StR 310/22

05.10.2022

Bundesgerichtshof 6. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: StR

vorgehend LG Verden, 9. Februar 2022, Az: 10 KLs 22/21

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.10.2022, Az. 6 StR 310/22 (REWIS RS 2022, 9742)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 9742

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

5 StR 330/23 (Bundesgerichtshof)


4 StR 387/21 (Bundesgerichtshof)

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Berufungsurteil: Behandlung einer Führerscheinentziehung aus einem Strafbefehl und der zum Zeitpunkt der …


2 StR 80/17 (Bundesgerichtshof)


2 StR 522/15 (Bundesgerichtshof)

Schwere räuberische Erpressung: Nötigung eines Rauschgifthändlers zur Herausgabe von Drogen


2 StR 325/19 (Bundesgerichtshof)

Ausspruch über die Aufrechterhaltung der im Ersturteil verhängten Maßregel im Falle nachträglicher Gesamtstrafenbildung


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.