Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Sicherungsverfahren: Wirksamkeit einer Einziehungsanordnung
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des [X.] vom 14. Dezember 2016 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die [X.] entfällt.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Die getroffene Einziehungsentscheidung hat keinen Bestand. Die selbstständige Einziehung eines Gegenstands gemäß § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 440 Abs. 1 StPO möglich (vgl. [X.], Beschluss vom 16. August 2016 – 5 [X.] mwN). Da der nach § 440 Abs. 1 StPO erforderliche gesonderte Antrag nicht gestellt worden ist, fehlt es für eine Einziehung an einer Verfahrensvoraussetzung.
Der geringfügige Teilerfolg der Revision rechtfertigt es nicht, den Beschuldigten teilweise von den durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten und Auslagen freizustellen (§ 473 Abs. 4 StPO).
Mutzbauer |
|
Sander |
|
Dölp |
|
König |
|
Mosbacher |
|
Meta
26.04.2017
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Berlin, 14. Dezember 2016, Az: 537 KLs 27/16
§ 74 Abs 2 Nr 2 StGB, § 74 Abs 3 StGB, § 76a Abs 2 S 1 Nr 2 StGB, § 413 StPO, § 440 Abs 1 StPO
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.04.2017, Az. 5 StR 119/17 (REWIS RS 2017, 11920)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 11920
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 StR 121/17 (Bundesgerichtshof)
Sicherungsverfahren: Zulässigkeit einer Einziehungsentscheidung; selbständiger Einziehungsantrag
3 StR 558/17 (Bundesgerichtshof)
Selbständiges Einziehungsverfahren bei schuldunfähigen Tätern erforderlich
4 StR 202/16 (Bundesgerichtshof)
Einziehung eines Gegenstands: Einziehung bei Durchführung eines Sicherungsverfahrens
3 StR 121/17 (Bundesgerichtshof)
2 StR 127/18 (Bundesgerichtshof)
Sicherungsverfahren: Voraussetzungen einer selbständigen Einziehung bei schuldunfähigen Tätern
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.