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Gewährung von Unfallausgleich - Ausschlussfrist des Art. 47 BayBeamtVG
Meta
25.10.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 25.10.2016, Az. B 5 K 15.85 (REWIS RS 2016, 3391)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 3391
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Anerkennung einer Depression als Dienstunfallfolge - Ausschlussfrist des Art. 47 BayBeamtVG
Keine Anerkennung einer chronifizierten depressiven Symptomatik als Folge eines Dienstunfalls
Keine Gewährung von Heilbehandlungskosten für verspätet gemeldete Dienstunfallfolgen - Schmerzsyndrom nach Unfall
Verspätete Meldung von Körperschäden als weitere Dienstunfallfolge
Kein Anspruch auf Unfallruhegehalt und Unfallausgleich - Ablauf der Ausschlussfrist
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