VG Augsburg, Entscheidung vom 21.08.2019, Az. Au 6 M 19.30994

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Gegenstand

Erstattung von Kopien trotz Aktenübersendung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 6 M 19.30994

21.08.2019

VG Augsburg

Entscheidung

Sachgebiet: M

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 21.08.2019, Az. Au 6 M 19.30994 (REWIS RS 2019, 4257)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 4257

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