1. Kammer | REWIS RS 2023, 5401
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
16.08.2023
Verwaltungsgericht Minden 1. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: L
GG Art 5 Abs 1 S 2 Alt 1 EGGVG § 23 Abs 1 GVG § 169 Abs 1 S 2 VwGO § 40 Abs 1
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 16.08.2023, Az. 1 L 729/23 (REWIS RS 2023, 5401)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 5401
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Rechtliche Unverbindlichkeit des Pressekodex; Journalisten und Verleger sind ohne vorherige Geheimhaltungsvereinbarung nicht zum Quellenschutz verpflichtet.
Vorwegnahme der Hauptsache durch einstweilige Anordnung zum presserechtlichen Auskunftsrecht
18 U 5073/23 Pre e (OLG München)
Schadensersatz, Staatsanwaltschaft, Berufung, Gegendarstellung, Bildberichterstattung, Kennzeichnung, Meinungsfreiheit, Berichterstattung, Strafbefehl, Widerspruch, Berichtigung, Kenntnis, Anspruch, Presserecht, berechtigtes …
Voraussetzungen des Anordnungsgrundes für einen Eilrechtsantrag auf Erteilung der Presseauskunft
7 C 7/15 (Bundesverwaltungsgericht)
Reichweite des Berufsgeheimnisses nach Art. 54 EGRL 39/2004; presserechtlicher Auskunftsanspruch