VGH München, Urteil vom 21.09.2022, Az. 16a D 20.885

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Gegenstand

Aberkennung des Ruhegehalts, Leitender Regierungsdirektor (Besoldungsgruppe A 16), Leiter der Zentralabteilung und Haushaltsbeauftragter, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 206 tatmehrheitlichen Fällen (Gesamtschaden: mindestens 78.851, 48 Euro), sog. Lohnsplitting eingestellte Strafverfahren: Untreue, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Auszahlung (3.250 Euro) für die Überlassung eines bereits im Eigentum des Dienstherrn stehenden Kunstgemäldes, Auszahlung (2.850 Euro) an Ex-Ehefrau als „Strohfrau“ für die Überlassung eines Kunstgemäldes zur Einrichtung des eigenen Dienstzimmers, Ausübung der Anordnungsbefugnis in eigener Sache, Fälschung einer Rechnung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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16a D 20.885

21.09.2022

VGH München

Urteil

Sachgebiet: D

Zitier­vorschlag: VGH München, Urteil vom 21.09.2022, Az. 16a D 20.885 (REWIS RS 2022, 6209)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 6209

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