Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 16. August 2022 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Dem Revisionsvorbringen des Angeklagten [X.]ist die Erhebung einer gesonderten Beschwerde gegen die Erteilung von Auflagen und Weisungen im Sinne des § 61b Abs. 1 [X.] nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu entnehmen. Der Beschwerdeführer wendet sich vielmehr ausdrücklich gegen den Ausspruch über die Vorbewährung als solchen.
Schäfer |
|
Paul |
|
Hohoff |
|
Anstötz |
|
Voigt |
|
Meta
21.02.2023
Bundesgerichtshof 3. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Trier, 16. August 2022, Az: 2a KLs 8043 Js 35520/21 jug
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2023, Az. 3 StR 444/22 (REWIS RS 2023, 1200)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 1200
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 StR 294/17 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung in Strafsachen: Wiedereinsetzung eines psychisch Kranken in die Frist für die Beantragung einer Entscheidung …
5 StR 169/22 (Bundesgerichtshof)
Strafverfahren: Formalanforderungen an die Rüge der Beschränkung der Verteidigung
3 StR 194/19 (Bundesgerichtshof)
(Einziehung des Wertes erlangter Erlöse aus Betäubungsmittelhandel bei Handelsketten)
5 StR 123/20 (Bundesgerichtshof)
Revisionsverfahren: Anforderungen an einer Verfahrensrüge wegen eines Beweisverwertungsverbots
4 StR 67/22 (Bundesgerichtshof)
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen Vortätigkeit in einem anderem Verfahren
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.