VGH München, Entscheidung vom 19.04.2022, Az. 11 ZB 21.1079

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Gegenstand

Verkehrsrechtliche Anordnung, Ortstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone, Antrag auf Vornahme weiterer straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms (Einbahnstraßenregelung, Lkw-Durchfahrtsverbot, Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs), Unzumutbare Lärmbelastung (verneint), Tragfähigkeit einer hilfsweisen Ermessensentscheidung (bejaht), Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (offengelassen), Verpflichtung zur Aktualisierung der Gutachten während des Gerichtsverfahrens (verneint)


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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11 ZB 21.1079

19.04.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 19.04.2022, Az. 11 ZB 21.1079 (REWIS RS 2022, 221)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 221

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1 BvR 2453/12

1 BvR 587/17

1 BvR 670/91

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