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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (76 Treffer)

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 3/19

4. März 2020 2. Wehrdienstsenat

...327 StPO grundsätzlich die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen und auf dieser Grundlage über die ang...

REWIS RS 2020, 11632

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 7/11

16. Februar 2012 2. Wehrdienstsenat

Folgen der Disziplinarmaßnahme; Nebeneinander von Beförderungsverbot und Bezügekürzung


...327 StPO) und nur noch über die angemessene Disziplinarmaßnahme zu befinden hat, wobei er an das Verschlechterungsverbot (§ 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 331 Abs. 1 StPO) gebunden ist.25 ...

REWIS RS 2012, 9059

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 2/14

12. Februar 2015 2. Wehrdienstsenat

Fernbleiben vom Dienst; Dienstgradherabsetzung


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen und auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung des...

REWIS RS 2015, 15560

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 7/14

23. April 2015 2. Wehrdienstsenat

Wehrstrafrechtlicher Ungehorsam; Alkoholfahrt; Verletzung der Gehorsamspflicht; Degradierung


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen, wobei er an das Verschlechterungsverbot (§ 91 Abs....

REWIS RS 2015, 12204

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 11/14

18. Juni 2015 2. Wehrdienstsenat

Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen (a)) und auf dieser Grundlage über die angemessene ...

REWIS RS 2015, 9518

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 2/15

3. Dezember 2015 2. Wehrdienstsenat

Werfen des nicht zugelassenen Böllers im Fußballstadion; Enthemmung durch Alkohol; Dienstgradherabsetzung


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen und auf dieser Grundlage über die angemessene Diszi...

REWIS RS 2015, 1314

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 39/12

24. April 2014 2. Wehrdienstsenat

Außerdienstliche Körperverletzung; Degradierung in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers; selbst verschuldete Alkoholisierung; erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen. Da es zuungunsten des Soldaten eingelegt wurde, is...

REWIS RS 2014, 6148

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 28/12

7. März 2013 2. Wehrdienstsenat

Brutale außerdienstliche Körperverletzung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Verminderung der Steuerungsfähigkeit durch Alkoholkonsum; Nachbewährung; Regelmaßnahme Dienstgradherabsetzung; generalpräventive …


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen. Da das Rechtsmittel zuungunsten des Soldaten durch...

REWIS RS 2013, 7591

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 10/22

22. Juni 2023 2. Wehrdienstsenat

Einstufige Degradierung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit dreifacher …


...327 StPO grundsätzlich die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts zugrunde zu legen und auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung des Versc...

REWIS RS 2023, 6449

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 5/12

27. Juni 2013 2. Wehrdienstsenat

Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; keine Berücksichtigung von nicht genannten Umständen der Tatbegehung


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen.20 1. Das Truppendienstgericht hat f...

REWIS RS 2013, 4695

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 20/09

13. Januar 2011 2. Wehrdienstsenat

Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung; Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit; objektiver Maßstab; Vorgesetztenstellung; Verfahrenseinstellung …


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen und auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung des...

REWIS RS 2011, 10478

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 14/11

2. Mai 2012 2. Wehrdienstsenat

Zugänglichmachen kinderpornographischer Schriften; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Entfernung aus dem Dienst


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen und auf dieser Grundlage über die angemessene Diszi...

REWIS RS 2012, 6807

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 14/16

16. Februar 2017 2. Wehrdienstsenat

Heimliche Filmaufnahmen einer Kameradin in ihrer Dienstunterkunft; Nachbewährung


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen und auf dieser Grundlage über die angemessene Maßna...

REWIS RS 2017, 15471

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 11/10

16. Juni 2011 2. Wehrdienstsenat

Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und Vorteilsgewährung; Ausschluss des Verlustes des Dienstgrades


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen, ist jedoch nicht an das Verschlechterungsverbot (§...

REWIS RS 2011, 5652

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 6/14

5. Mai 2015 2. Wehrdienstsenat

Mitwirkung eines Verteidigers; Aberkennung des Dienstgrades


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen.21 1. Einer Entscheidung des Senats ...

REWIS RS 2015, 11619

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 1/15

12. November 2015 2. Wehrdienstsenat

Umgang mit Waffen; persönlichkeitsfremde Augenblickstat; Wiederbeförderungsfrist


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen und auf dieser Grundlage über die angemessene Diszi...

REWIS RS 2015, 2436

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 11/21

28. September 2021 2. Wehrdienstsenat

Außerdienstliche Nötigung; Wiederholungstat; Rockerclub


...327 StPO grundsätzlich die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts zugrunde zu legen und auf dieser Grundlage über die angemessene Disziplinar...

REWIS RS 2021, 2305

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 15/09

8. März 2011 2. Wehrdienstsenat

Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des Wehrdisziplinarrechts; Schuldenmachen; Veruntreuung von Kameradengeldern; keine Regelmaßnahme


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen hat, ohne an das Verschlechterungsverbot (§ 91 Abs....

REWIS RS 2011, 8823

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 22/11

27. September 2012 2. Wehrdienstsenat

Zugriff auf Gelder einer Kameradengemeinschaft; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen und auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung des...

REWIS RS 2012, 2762

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 36/12

7. Februar 2013 2. Wehrdienstsenat

Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit; persönlichkeitsfremde Augenblickstat; Bedeutung einer Kriminalstrafe; Verfahrensdauer


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen. Da das Rechtsmittel zuungunsten des Soldaten einge...

REWIS RS 2013, 8272

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 13/15

19. Mai 2016 2. Wehrdienstsenat

Unsachgemäße Lagerung von Munition; überlange Verfahrensdauer als Milderungsgrund


...327 StPO die unter Freistellung vom Anschuldigungspunkt 4 getroffenen erstinstanzlichen Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entsche...

REWIS RS 2016, 11157

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 16/12

18. April 2013 2. Wehrdienstsenat

Zugriff auf anvertrauten Ausrüstungsgegenstand; Maßnahmebemessung; Verleiten zu einer Pflichtverletzung durch Vorgesetzten


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen und auf dieser Grundlage über die angemessene Diszi...

REWIS RS 2013, 6480

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 2/17

25. August 2017 2. Wehrdienstsenat

Außerdienstliches Autorennen; fahrlässige Tötung Unbeteiligter


...327 StPO die erstinstanzlichen Tat- und Schuldfeststellungen sowie die dortige disziplinarrechtliche Würdigung zugrunde zu legen. Da das Rechtsmittel von der Wehrdisziplinaranwaltschaft zuungunsten de...

REWIS RS 2017, 6128

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 33/11

25. Oktober 2012 2. Wehrdienstsenat

Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene Pflichtverteidigerbestellung


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts zugrunde zu legen. Da das Rechtsmittel zuungunsten des Soldaten durch die Wehrdisziplinar...

REWIS RS 2012, 1971

Bundesverwaltungsgericht: 2 WD 28/11

30. Oktober 2012 2. Wehrdienstsenat

Maßnahmebemessung bei außerdienstlichem Sexualdelikt; Unwürdigkeit eines Unterhaltsbeitrags


...327 StPO die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die disziplinarrechtliche Würdigung des Truppendienstgerichts seiner Entscheidung zugrunde zu legen und auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung des...

REWIS RS 2012, 1811

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