17. Dezember 2013 6. Zivilsenat
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei vorheriger Weiterverbreitung durch Dritte; Bemessung der Geldentschädigung
...182 StGB unter Strafe gestellt. Die Begehung von Sexualstraftaten fällt aber nicht in den unantastbaren Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung. Mit ihnen geht ein Übergriff in die s...
REWIS RS 2013, 199
17. Dezember 2013 VI. Zivilsenat
...182 StGB unter Strafe gestellt.Die Begehung von Sexualstrafta-tenfällt aber nichtin den unantastbaren Kernbereich höchstpersönlicher, priva-ter Lebensgestaltung. Mit ihnen geht ein Übergriff in die se...
REWIS RS 2013, 211