7. Juli 2000 V. Zivilsenat
...902 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht der Verjährung (Jauer-nig/Jauernig, BGB, 9. Aufl., § 902 Rdn. 1; MünchKomm-BGB/Wacke, § 902Rdn. 5; Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 902 Rdn. 2; Staudinger/Gursky,BGB [19...
REWIS RS 2000, 1700
21. November 2014 5. Zivilsenat
Sachenrechtsbereinigung: Verjährung des Bereinigungsanspruchs des Nutzers; Erlöschen des Besitzrechts; Anspruch des Grundstückseigentümers auf Löschung des …
...902 BGB unverjährbar (Czub/Schmidt-Räntsch, ZfIR 2007, 517, 518 f.; Maletz, ZfIR 2007, 613 f; vgl. auch Senat, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZR 164/11, ZOV 2012, 131 Rn. 11; unentschieden Thomas in ...
REWIS RS 2014, 1114
21. November 2014 V. Zivilsenat
...902; EGBGB Art. 233 §§ 2a, 2ca)Der Bereinigungsanspruch des Nutzers nach § 32 Satz 1, § 61 Abs. 1 Sachen-RBerG verjährt entsprechend § 196 BGB in zehn Jahren. Die Frist beginnt nach Art. 229 § 6 Abs. ...
REWIS RS 2014, 1115
7. November 2014 V. Zivilsenat
...902 BGB), liegt auf der Hand.bb) Die für den Beginn der Verjährung nach §199 Abs. 1 Nr. 2 BGB er-forderliche Kenntnis des Gläubigers stelltdas Berufungsgericht ebenfalls ohne Rechtsfehler fest. Es heb...
REWIS RS 2014, 1527
7. November 2014 5. Zivilsenat
Anspruchsverjährung: Verjährungsbeginn bei Kenntnis anspruchsbegründender Umstände; Verjährungshemmung bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
...902 BGB), liegt auf der Hand.14 bb) Die für den Beginn der Verjährung nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis des Gläubigers stellt das Berufungsgericht ebenfalls ohne Rechts...
NJW 2015, 1007REWIS RS 2014, 1524
11. Dezember 2015 5. Zivilsenat
Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer
...902 BGB ist auf ihn, anders als auf den Anspruch aus § 985 BGB, nicht anwendbar (Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 147/10, NJW 2011, 1069 Rn. 13, 25). Die Verjährungsfrist beginnt nach Art. 229...
NJW 2016, 1735REWIS RS 2015, 823
11. Dezember 2015 V. Zivilsenat
...902 BGB ist auf ihn, anders als auf den Anspruch aus §985 BGB, nicht anwendbar(Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 -V ZR 147/10, NJW 2011, 1069 Rn. 13, 25). Die Verjährungsfristbeginnt nach Art. 229 § 6...
REWIS RS 2015, 829
12. Dezember 2014 V. Zivilsenat
...902 BGB, für jeden Anspruch auf eine Verfügung über ein Recht an einem Grundstück und für jeden Anspruch auf die Gegenleistung für diese Verfügung. Unerheb-lich ist, auf welchem Rechtsgrund der Anspru...
REWIS RS 2014, 381
12. Dezember 2014 5. Zivilsenat
Kaufpreisermäßigter Erwerb eines ehemals volkseigenen Grundstücks im Beitrittsgebiet durch den Pächter: Überprüfbarkeit der Verkehrswertermittlung durch …
...902 BGB, für jeden Anspruch auf eine Verfügung über ein Recht an einem Grundstück und für jeden Anspruch auf die Gegenleistung für diese Verfügung. Unerheblich ist, auf welchem Rechtsgrund der Anspruc...
REWIS RS 2014, 382
4. Juli 2014 V. Zivilsenat
...902 BGB unverjähr-barsind, sondern, von dem hier nicht gegebenen Ausnahmefall der Verwirkli-chung eines eingetragenen dinglichen Rechts (dazu Senat, Urteil vom 22. Ok-tober 2010 -V ZR 43/10, BGHZ 187,...
REWIS RS 2014, 4281
4. Juli 2014 5. Zivilsenat
Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft: Voraussetzungen und Wirkungen einer zurechenbaren Kenntnis des Wohnungseigentumsverwalters
...902 BGB unverjährbar sind, sondern, von dem hier nicht gegebenen Ausnahmefall der Verwirklichung eines eingetragenen dinglichen Rechts (dazu Senat, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, BGHZ 187, ...
REWIS RS 2014, 4280
30. März 2010 11. Zivilsenat
Vollstreckungsunterwerfung: Wirksamkeit der formularmäßigen Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuld bei freier Abtretbarkeit …
...902 BGB keiner Verjährung. Auch bei Verjährung des gesicherten Anspruchs - um den es hier nicht gehe - behalte der Gläubiger gemäß § 216 Abs. 2 BGB das Recht, sich aus den eingeräumten Sicherheiten zu...
REWIS RS 2010, 7925
30. März 2010 XI. Zivilsenat
...902 BGB keiner Verjährung. Auch bei Verjährung des gesicherten Anspruchs - um den es hier nicht gehe - behalte der Gläubiger gemäß § 216 Abs. 2 BGB das Recht, sich aus den eingeräumten Sicherheiten zu...
REWIS RS 2010, 7926