1. Juni 2023 1. Zivilsenat
Vollstreckung der Wertersatzeinziehung: Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Einreichung elektronischer Dokumente
...753 Abs. 4 und 5 ZPO sinngemäß Anwendung findet. Gemäß § 753 Abs. 5 ZPO in Verbindung mit § 130d ZPO sind Behörden verpflichtet, schriftlich einzureichende Anträge als elektronisches Dokument zu überm...
REWIS RS 2023, 4349
30. Januar 2004 IXa- Zivilsenat
...753 Rdn. 5; Zöller/Gummer, aaO§ 154 GVG Rdn. 6). Ist er zur Erledigung des ihm nach § 753 ZPO er-teilten Auftrags zuständig, muß er diesen ausführen und übernehmen.Dazu gehört es, den Gläubiger über d...
REWIS RS 2004, 4780
12. Oktober 2023 1. Zivilsenat
...753 ZPO, die in Absatz 4 Satz 2 auf § 130a ZPO und die auf dieser Grundlage erlassene Rechtsverordnung sowie in Absatz 5 auf § 130d ZPO verweist. Nach § 130d Satz 1 ZPO hat die Einreichung schriftlich...
REWIS RS 2023, 9119
1. Juni 2023 1. Zivilsenat
Vollstreckung einer kommunalen Gebührenforderung: Anforderungen an den elektronisch einzureichenden Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme …
...753 ZPO, die in Absatz 4 Satz 2 auf § 130a ZPO und die auf dieser Grundlage erlassene Rechtsverordnung sowie in Absatz 5 auf § 130d ZPO verweist. Nach § 130d Satz 1 ZPO hat die Einreichung schriftlich...
REWIS RS 2023, 4255
4. November 2020 7. Zivilsenat
Klauselerteilungsverfahren: Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung an den Miterben als Titelgläubiger eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs
...753 Rn. 7; Hk-ZPO/Kindl, 8. Aufl., § 753 Rn. 4; MünchKommZPO/Heßler, 6. Aufl., § 753 Rn. 17; PG/Hanewinkel, ZPO, 12. Aufl., § 753 Rn. 6). Nach dem Prinzip der Formalisierung der Zwangsvollstreckung is...
MDR 2021, 121-122WM2020,2382REWIS RS 2020, 1148
20. Oktober 2021 1. Zivilsenat
Eintragung des Schuldners ins Schuldnerverzeichnis: Eintragung nach Rücknahme des Vollstreckungsauftrags bzw. Sicherheitsleistung zur Abwendung der …
...753 ZPO Rn. 12; MünchKomm.ZPO/Heßler aaO § 753 Rn. 42). Fällt der das Vollstreckungsverfahren einleitende Antrag weg, kommt die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis daher nicht mehr i...
REWIS RS 2021, 1732