5. März 2009 IX. Zivilsenat
...72 InsO), ersichtlich von einer Mehrzahl von Mitgliedern und folgerichtig einer Mindestzahl von zwei Mitgliedern aus. Der Gläubigerausschuss ist wie jedes andere Bera-tungs- und Entscheidungsgremium -...
REWIS RS 2009, 4696
14. Juli 2016 9. Zivilsenat
Insolvenzverwaltervergütung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Gläubigerinformationssystem
...723,97 €, jeweils zuzüglich 19 v.H. Umsatzsteuer (zusammen 4.349,19 €) festgesetzt. Hiervon hat es den für das Gläubigerinformationssystem aufgewandten Betrag von 514,08 € abgezogen. Die gegen diesen ...
WM 2016, 1494 REWIS RS 2016, 8190
14. Juli 2016 IX. Zivilsenat
...723,97u-züglich 19v.H. Umsatzsteuer (zusammen 4.349,19es den für das Gläubigerinformationssystem aufgewandten Betrag von 514,08abgezogen. Die gegen diesen Abzug eingelegte sofortige Beschwerde ist ohn...
REWIS RS 2016, 8192
1. März 2007 IX. Zivilsenat
...72 InsO). Solange dieses Verfahren funktioniert, besteht kein Anlass für die Entlassung eines Mitgliedes, das - möglicherweise - andere Ansichten vertritt als die übri-gen Mitglieder. f) Die vom Bes...
REWIS RS 2007, 4979
11. März 2021 9. Zivilsenat
Streitigkeit über Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss: Sachliche Zuständigkeit; Vertretung im Gläubigerausschuss, wenn über das Vermögen einer …
...72 Rn. 17; Kübler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2015, § 72 Rn. 14 mwN; FK-InsO/Schmitt, 9. Aufl., § 72 Rn. 18; Schmidt/Jungmann, InsO, 19. Aufl., § 72 Rn. 18 f; Braun/Hirte, InsO, 8. Aufl., § 72 Rn. ...
MDR 2021, 1088-1089WM2021,800REWIS RS 2021, 7985