23. Februar 2010 XI. Zivilsenat
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, an-wendbar. b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungstellung von Infor...
REWIS RS 2010, 9144
23. Februar 2010 11. Zivilsenat
Verbraucherschutz: Anspruch einer qualifizierten Einrichtung auf Zurverfügungstellung der Preis- und Leistungsverzeichnisse eines Kreditinstituts
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, anwendbar.16 b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungst...
REWIS RS 2010, 9128
23. Februar 2010 XI. Zivilsenat
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, an-wendbar. b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungstellung von Infor...
REWIS RS 2010, 9095
23. Februar 2010 XI. Zivilsenat
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, an-wendbar. b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungstellung von Infor...
REWIS RS 2010, 9098
23. Februar 2010 11. Zivilsenat
Verbraucherschutz: Anspruch einer qualifizierten Einrichtung auf Zurverfügungstellung der Preis- und Leistungsverzeichnisse eines Kreditinstituts
...675a Rn. 11; MünchKomm/Heermann, BGB, 5. Aufl., § 675a Rn. 10; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., § 675a Rn. 4). Die mit der Klage begehrte Übermittlung per Email, Fax oder Briefpost an den Kläger ist dah...
REWIS RS 2010, 9152
23. Februar 2010 11. Zivilsenat
Verbraucherschutz: Anspruch einer qualifizierten Einrichtung auf Zurverfügungstellung der Preis- und Leistungsverzeichnisse eines Kreditinstituts
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, anwendbar.22 b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungst...
REWIS RS 2010, 9111
23. Februar 2010 11. Zivilsenat
Verbraucherschutz: Anspruch einer qualifizierten Einrichtung auf Zurverfügungstellung der Preis- und Leistungsverzeichnisse eines Kreditinstituts
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, anwendbar.22 b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungst...
REWIS RS 2010, 9119
23. Februar 2010 XI. Zivilsenat
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, an-wendbar. b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungstellung von Infor...
REWIS RS 2010, 9070