6. Juli 2009 Senat für Anwaltssachen
...61 BBG) für den Staat, den Dienstherrn und seine öffentlichen Auf-gaben (§§ 33 BeamtStG, 61 BBG) und im Nebentätigkeitsrecht zum Ausdruck. Die Übernahme und der Umfang anderer Tätigkeiten sind grundsä...
REWIS RS 2009, 2667