10. Februar 2005 VII. Zivilsenat
...567 ZPO unstatthaft. Die Zurückweisung eines das Verfahren betreffenden Gesuchs im Sinne des § 567 ZPO liege nicht vor, weil die Streitverkündete nicht Partei des Verfahrens sei. Die Zustellung begrün...
REWIS RS 2005, 5088
1. Juli 2009 XII. Zivilsenat
...567 ZPO). 2 3 b) Für den Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Erklä-rungsfrist bis zum 20. April 2009" fehlt es im Hinblick darauf, dass die Frist zur Begründung der Nichtzu...
REWIS RS 2009, 2751
7. März 2023 2. Zivilsenat
...567 ZPO gegen den Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2022 ist entgegen der Ansicht des Beklagten nicht statthaft.5 Gemäß § 567 Abs. 1 ZPO findet eine sofortige Beschwerde nur statt ge...
REWIS RS 2023, 1480
22. Februar 2011 VI. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar. Er bedarf daher keiner Begründung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZA 22/05, FamRZ 2006, 1029). Galke Wellner Pauge Stöhr von Pentz Vorinstanzen: LG Freiburg,...
REWIS RS 2011, 9238
11. Januar 2017 VI. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar. Er bedarf daher keiner Begründung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. April 2006 IV ZA 22/05, FamRZ 2006, 1029).Für eine Entscheidung über den Antrag auf Niederschlagung der Kosten...
REWIS RS 2017, 17631
19. Mai 2011 5. Zivilsenat
Prozesskostenhilfe: Anfechtbarkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde
...567 ZPO unanfechtbar. Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2009 - II ZA...
REWIS RS 2011, 6440
28. September 2011 12. Zivilsenat
Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der isolierten Kostenentscheidung; Kriterien für die Kostenentscheidung
...567 ff. ZPO anfechtbar .2. Schließen die Beteiligten in einer Unterhaltssache einen Vergleich ohne Kostenregelung, ist die gesetzliche Wertung des § 98 ZPO (Kostenaufhebung) bei der gemäß § 243 FamFG ...
REWIS RS 2011, 2847
28. September 2011 XII. Zivilsenat
...567 ff., 574 a)Isolierte Kostenentscheidungen in Ehe-undFamilienstreitsachen, die nach streit-loser Hauptsacheregelung erfolgen, sind mit der sofortigen Beschwerde nach den §§567ff. ZPO anfechtbar.b)S...
REWIS RS 2011, 2910
24. Februar 2015 XI. Zivilsenat
...567 ZPO unan-fechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 19.Mai 2011 -VZA 35/10, juris Rn.2). Die Rechtsbeschwerde hiergegen ist nicht eröffnet.Die unstatthafte Rechtsbeschwerde kann, da die Klägerin die Ermögl...
REWIS RS 2015, 15129
19. Mai 2011 V. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar. Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilli-gung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2009 -II ZA...
REWIS RS 2011, 6413
6. Juni 2013 IV. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar. Unabhängig davon hat der Senat die von der Antragstellerin erho-benen Rügen sämtlich geprüft und für nicht durchgreifend erachtet. Mayen Wendt ...
REWIS RS 2013, 5241
15. Juni 2009 VI. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar. Er bedarf daher keiner Begründung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZA 22/05 - FamRZ 2006, 1029). Eine rechtmäßige Verfahrensweise vermag keine Besorgnis einer Be...
REWIS RS 2009, 3096
24. Juni 2014 IX. Zivilsenat
...567 ZPO)keiner Begründung bedurfte(vgl. BVerfG NJW 1979, 1161; 1994, 574; 1998, 3484 f).KayserGehrleinPapeGruppMöhringVorinstanzen:LG Marburg, Entscheidung vom 29.10.2012 -1 O 15/11 -OLG Frankfurt in ...
REWIS RS 2014, 4676
11. April 2013 V. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar. Unan-fechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 V ZA...
REWIS RS 2013, 6781
15. April 2015 XI. Zivilsenat
...567Abs.1 ZPO). Eine Rechtsbeschwerde ist lediglich statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht sie zugelassenhat (§574Abs.1 Satz1 ZPO). Keine dieserVoraussetzun...
REWIS RS 2015, 12696
25. April 2006 IV. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar. Er bedarf daher keiner Begründung; eine Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt darin nicht. Im Übrigen hätte der Senat auch bei Zurückweisung der Nichtzu-lassungsbeschwerde ...
REWIS RS 2006, 3872
25. April 2006 IV. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar. Er bedarf daher keiner Begründung; eine Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt darin nicht. Im Übrigen hätte der Senat auch bei Zurückweisung der Nichtzu-lassungsbeschwerde ...
REWIS RS 2006, 3880
25. April 2006 IV. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar. Er bedarf daher keiner Begründung; eine Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt darin nicht. Im Übrigen hätte der Senat auch bei Zurückweisung der Nichtzu-lassungsbeschwerde ...
REWIS RS 2006, 3861
25. April 2006 IV. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar. Er bedarf daher keiner Begründung; eine Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt darin nicht. Im Übrigen hätte der Senat auch bei Zurückweisung der Nichtzu-lassungsbeschwerde ...
REWIS RS 2006, 3865
25. April 2006 IV. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar. Er bedarf daher keiner Begründung; eine Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt darin nicht. Im Übrigen hätte der Senat auch bei Zurückweisung der Nichtzu-lassungsbeschwerde ...
REWIS RS 2006, 3866
25. April 2006 IV. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar. Er bedarf daher keiner Begründung; eine Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt darin nicht. Im Übrigen hätte der Senat auch bei Zurückweisung der Nichtzu-lassungsbeschwerde ...
REWIS RS 2006, 3868
25. April 2006 IV. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar. Er bedarf daher keiner Begründung; eine Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt darin nicht. Im Übrigen hätte der Senat auch bei Zurückweisung der Nichtzu-lassungsbeschwerde ...
REWIS RS 2006, 3877
1. Dezember 2005 IX. Zivilsenat
...567 ZPO. 1 Der Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge gemäß § 321a Abs. 2 ZPO ist unbegründet, weil der An-2 - 3 - tragsteller nicht ohne sein Verschulde...
REWIS RS 2005, 515
8. Februar 2011 IV. Zivilsenat
...567 ZPO unanfechtbar ist, bedarf er keiner Begründung; eine Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt darin nicht (vgl. Se-natsbeschluss vom 25. April 2006 - IV ZA 22/05, FamRZ 2006, 1029; BGH, Besc...
REWIS RS 2011, 9719
21. September 2004 VIII. Zivilsenat
...567 Rdnr. 21 ff.), bedarf hier keiner Entschei-dung. Denn ein Fall der Untätigkeit oder Verzögerung liegt nicht vor. Das Han-seatische Oberlandesgericht Hamburg hat die Beschwerden der Beklagten vom 1...
REWIS RS 2004, 1558