28. Juli 2020 11. Zivilsenat
Verbraucherdarlehensvertrag: Rechtsfolgen fehlerhafter Angaben zur Methode der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
...356b BGB in der hier maßgeblichen, vom 13. Juni 2014 bis 20. März 2016 geltenden Fassung (im Folgenden: aF) unberührt.24 a) Die Klausel zur Berechnung des Anspruchs auf Vorfälligkeitsen...
WM2020,1627NJW 2021, 66REWIS RS 2020, 1274
28. Juli 2020 XI. Zivilsenat
...356b BGB in der hier maßgeblichen, vom 13.Juni 2014 bis 20.März 2016 geltenden Fassung (im Folgenden: aF) unberührt.a) Die Klausel zur Berechnung des Anspruchs aufVorfälligkeitsentschä-digung verstößt...
REWIS RS 2020, 11367
27. Februar 2024 11. Zivilsenat
Altvertrag über die Finanzierung eines Gebrauchtwagenkaufes im Licht der Verbraucherkreditrichtlinie: Richtlinienkonforme Auslegung der Gesetzlichkeitsfiktion; Erfordernis …
...356b Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 492 Abs. 2 BGB nur zu laufen, wenn die Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit dieser Information nicht geeignet ist, sich auf die Befähigung des Verbrauchers, den Umfang s...
REWIS RS 2024, 944
14. Februar 2023 11. Zivilsenat
Widerruf eines mit einem Fahrzeugkaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags: Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers bei Veräußerung des Fahrzeugs an …
...356b BGB sei im Zeitpunkt der Widerrufserklärung nicht abgelaufen gewesen, weil der Darlehensvertrag nicht alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB enthalten und des...
REWIS RS 2023, 828WM 2023, 511 REWIS RS 2023, 828NJW 2023, 1283REWIS RS 2023, 828
5. November 2019 11. Zivilsenat
Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag hinsichtlich Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigung
...356b BGB. Da der Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei fehlerhaften oder fehlenden Angaben über deren Berechnung gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen sei und auch durch eine Nachhol...
ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHTBUNDESGERICHTSHOF (BGH)IMMOBILIENVERBRAUCHERSCHUTZAUTOKAUFWIDERRUFSRECHTBANK- UND KAPITALMARKTRECHTBANKENKREDITE
MDR 2020, 108-110WM2019,2353REWIS RS 2019, 1929