19. Dezember 2003 Dienstgericht des Bundes
...32 Rdn. 4). Dies ist hier der Fall, weilmit der Auflösung des Bundesdisziplinargerichts alle dortigen Richter-ämter entfallen.(2) Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 DRiG kann einem auf Lebenszeit er-nannten Rich...
REWIS RS 2003, 57
6. Oktober 2011 Dienstgericht des Bundes
...32 Rn.3). Keine Veränderung in der Einrichtung der Gerichte im Sinne von§32 DRiG liegt vor, wenn sich lediglich der Geschäftsanfall an einemGericht ändert (Schmidt-Räntsch,DRiG, 6.Aufl.,§32 Rn.3).Die ...
REWIS RS 2011, 2620
6. Oktober 2011 Dienstgericht des Bundes
Übertragung eines Richteramtes in einen anderen Gerichtszweig bei Veränderungen in der Einrichtung der Gerichte
...32 Rn. 3). Keine Veränderung in der Einrichtung der Gerichte im Sinne von § 32 DRiG liegt vor, wenn sich lediglich der Geschäftsanfall an einem Gericht ändert (Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl., § 32 Rn...
REWIS RS 2011, 2612