10. Februar 2011 V. Zivilsenat
...261 ZPO), keine Vorschriften über den Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit. In Betracht kommen des-halb für diesen Zeitpunkt der Eingang des verfahrenseinleitenden Antrags (§ 23 Abs. 1 FamFG) ...
REWIS RS 2011, 9509
26. Mai 2011 V. Zivilsenat
...261 ZPO), keine Vorschriften über den Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit. In Betracht kommen des-halb für diesen Zeitpunkt der Eingang des verfahrenseinleitenden Antrags (§23 Abs.1 FamFG) be...
REWIS RS 2011, 6230
14. Dezember 2012 V. Zivilsenat
...261 ZPO) entspricht, da eine solche Liste die beklagten Wohnungseigentümer nicht voll-ständig erfasst und daher nicht alle beklagten Eigentümer namentlich bezeich-net werden. Werden die Angaben nicht ...
REWIS RS 2012, 287
4. Mai 2018 5. Zivilsenat
Wohnungseigentumsverfahren: Umfang der Pflicht des Verwalters zur Vorlage einer Eigentümerliste
...261 ZPO) entspricht, da eine solche Liste die beklagten Wohnungseigentümer nicht vollständig erfasst und daher nicht alle beklagten Eigentümer namentlich bezeichnet werden. Werden die Angaben nicht bi...
MDR 2018, 919-920REWIS RS 2018, 9627
22. März 2011 2. Zivilsenat
Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung: Klagebefugnis des Minderheitsaktionärs nach Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister; erforderliche Kapitalmehrheit …
...261 ZPO) durch Zustellung einer Beschlussmängelklage (§ 253 Abs. 1 ZPO) noch Aktionär sein (Hüffer, AktG, 9. Aufl., § 245 Rn. 7; MünchKommAktG/Hüffer, 3. Aufl., § 245 Rn. 26; K. Schmidt in Großkomm. A...
BUNDESGERICHTSHOF (BGH)HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTBANK- UND KAPITALMARKTRECHTAKTIEN
REWIS RS 2011, 8428
22. März 2011 II. Zivilsenat
...261 ZPO) durch Zustellung einer Beschluss-mängelklage (§ 253 Abs. 1 ZPO) noch Aktionär sein (Hüffer, AktG, 9. Aufl., § 245 Rn. 7; MünchKommAktG/Hüffer, 3. Aufl., § 245 Rn. 26; K. Schmidt in Großkomm. ...
REWIS RS 2011, 8429
4. Juli 2001 VIII. Zivilsenat
...261 ZPO) und insbesonderedie Unterbrechung der Verjrung (§ 209 BGB). Im Hinblick auf die Unterbre-chung der Verjrung dient die Zustellung der Klageschrift auch nicht demSchutz des beklagten Schuldners...
REWIS RS 2001, 2046