25. März 2021 4. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer
...213 StGB beträgt die Strafe Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren, wenn der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung v...
REWIS RS 2021, 7447
25. März 2021 2. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer
...213 StGB beträgt die Strafe Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren, wenn der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung v...
REWIS RS 2021, 7441