10. Mai 2012 4. Strafsenat
...210 FamFG seit dem 1.September 2009 uneingeschränkt Familiensachen (Leisin: jurisPK-BGB, 5.Aufl.,§1 GewSchG Rn.3). Beschlüsse werden jedoch grundsätzlich auch insoweit nachden Vor-23-4-schriftender Zi...
REWIS RS 2012, 6572
10. Mai 2012 4. Strafsenat
Strafbare Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz: Voraussetzung der Zustellung des Beschlusses
...210 FamFG seit dem 1. September 2009 uneingeschränkt Familiensachen (Leis in: jurisPK-BGB, 5. Aufl., § 1 GewSchG Rn. 3). Beschlüsse werden jedoch grundsätzlich auch insoweit nach den Vorschriften der ...
REWIS RS 2012, 6546
2. August 2013
...210 FamFG Rn. 5). Der Umstand, dass der Kläger hinsichtlich des Unterlassungsbegehrens somit das falsche Gericht angerufen und nicht bei dem nach § 211 FamFG örtlic...
REWIS RS 2013, 3668
28. September 2008 21. Zivilsenat
...210 FamFG für alle Verfahren auf Grund der §§ 1 und 2 GewSchG zuständig. Die Unterscheidung danach, ob die Parteien einen gemeinsamen Haushalt führen oder zumindest in den letzten sechs Monaten geführ...
REWIS RS 2008, 1707
15. August 2014 12. Zivilsenat
...210 FamFG Rz. 4). 17Auch bei Geboten bzw. Verboten nach dem Gewaltschutzgesetz gilt jedoch, dass nur solche Anordnungen zulässig sind, die erforderlich sind. Des Weiteren darf keine Beschränkung darau...
REWIS RS 2014, 9255
21. Oktober 2020 12. Zivilsenat
Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs
...210 FamFG in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Hiergegen erinnert auch die Rechtsbeschwerde nichts.14 b) Ebenfalls zutreffend hat das Oberlandesgericht seine Befugnis bejaht, bei ...
MDR 2021, 349-350REWIS RS 2020, 837
28. November 2013 3. Strafsenat
Strafurteil wegen Zuwiderhandlung gegen Gewaltschutzanordnung: Notwendige Prüfung der Rechtmäßigkeit der familiengerichtlichen Anordnung durch das Strafgericht
...210 FamFG), für die das FamFG gilt. §§ 210 bis 216a FamFG enthalten besondere Vorschriften für die Verfahren in Gewaltschutzsachen, die neben den bzw. anstelle der allgemeinen Vorschriften (§§ 1 bis 1...
REWIS RS 2013, 706
28. November 2013 3. Strafsenat
...210 FamFG),für die das FamFG gilt. §§ 210 bis 216a FamFG enthalten besondere Vorschriften für die Verfahren in Gewaltschutzsachen, die neben den bzw. anstelle der allgemeinen Vorschrif-ten (§§ 1bis 11...
REWIS RS 2013, 698
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